Wir bilden in unserer Fahrschule folgende Führerscheinklassen aus:
Klasse B:
Klasse B197:
-> begleitendes Fahren ab 17 Jahren möglich
Klasse B196:
- Leichtkraftrad bis 125ccm
- Bei Vorbesitz des Führerscheins der Klasse B von mind. 5 Jahren und einem Mindestalter von 25 Jahren
Klasse BE:
- Kombination aus einem Kfz der Klasse B (bis 3,5t) und einem Anhänger (bis 3,5t)
Klasse B96:
- Kombination aus einem Kfz der Klasse B + Anhänger bis 4,25t zulässige Gesamtmasse
Klasse AM:
- Kleinkrafträder bis 50ccm und max. 45 km/h
- Mindestalter 16 Jahre
Klasse A1:
- Leichtkrafträder bis 125ccm
- Mindestalter 16 Jahre
Klasse A2:
- Krafträder bis 35kW
- Mindestalter 18 Jahre
- Aufstieg: Nach 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung notwendig
Klasse A:
- Krafträder ohne Leistungsbeschränkung
- Mindestalter 24 Jahre bei Direkteinstieg
- Aufstieg: Nach 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2 ist nur eine praktische Prüfung notwendig